LVA 24 erklärt dem Versicherungsnehmer die Situation bezüglich seiner aktiven bzw. inaktiven Verträge, bereitet die Unterlagen für die AdvoFin auf und ist auch für die Übermittlung verantwortlich.
Für diese akribische und wichtige Tätigkeit (vollständige und korrekte Unterlagen erhöhen die Prozessgewinnwahrscheinlichkeit deutlich) verrechnet LVA 24 einen Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von € 90,– (inkl. 20% Ust.).
WICHTIG: Sollte der Geschäftsfall vom Prozessfinanzierer nicht angenommen werden, bekommt der Versicherungsnehmer den vollen Verwaltungskostenbeitrag in voller Höhe binnen 30 Tagen retour bezahlt!
Für sie als Versicherungsnehmer bedeutet dies, dass entweder das Prozesskostenrisiko von der AdvoFin AG übernommen wird oder sie ihren Verwaltungskostenbeitrag zurückerstattet bekommen! Das verstehen wir unter Fairness und Partnerschaft!
PRESSEKONTAKT
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04177 Leipzig
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