So könnte man das auch verkürzt sagen, wenn man solche Verfügungen auf der Webseite der BaFin liest. Tatsache ist, das die BaFin nun dem Unternehmen auferlegt hat den Anlegern das von ihnen angelegte Geld zurück zu bezahlen. Das wird die Verfügung der BaFin sicherlich so enthalten. Die Frage bei solchen Verfügungen ist immer „ist das Unternehmen dazu dann überhaupt in der Lage?“, denn oft sind die von Anlegern investierten Gelder langfristig gebunden in Investments. Das könnte dann auch hier so sein, so unsere Vermutung. Tritt dieser Fall aber ein, dann haben die Anleger ein Problem um die von ihnen eingezahlten Gelder wieder zurück zu bekommen.Wir haben dazu mit Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr ein kurzes Gespräch dazu geführt, was er in diesem Fall den betroffenen Anlegern rät. Dr. Thomas Pforr: In solchen Vorgängen sollten Anleger immer einen Rechtsanwalt konsultieren um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein.
PRESSEKONTAKT
Diebewertung
Thomas Bremer
Jordanstraße 12
04177 Leipzig
Website: www.diebewertung.de
E-Mail : redaktion@diebewertung.de
Telefon: 0163-3532648
Telefax: 0341 – 870 85 85 9

Related Articles
SVT GmbH - SchwelmEin Erfahrungsbericht - Interview mit Peter Braun, SVT und Harald Baumhoff, Lloyd´s Register SVT GmbH - erste ISO 45001- Zertifizierung durch Lloyd´s Register in Deutschland "Mit einem...
Platinum Rare Cellular Night ElixirEin Tropfen über Nacht, verjüngte Haut am nächsten Morgen.Platinum Rare Cellular Night Elixir ist die wirksamste, hautverjüngende Formel, die aus derForschung von La Prairie jemals hervorgegangen...
Das Wort "Asylant" hört Mike Hacke dann gar nicht so gerne, denn dieses Wort hat in Deutschland leider schon einen "negativen Touch". Wir, so Mike Hacke, kümmern uns um...